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Welche Förderarten gibt es grundsätzlich?

Das neu beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten hinsichtlich der Heizungstechnik und den Wärmedämmstandards. Das ab dem 01. Januar 2024 geltende Gesetz unterstützt vor allem beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen.

Die Grundförderung von 30 Prozent plus die anderen drei Boni bestimmen die Höhe Ihres individuellen Zuschusses für einen Heizungstausch. In Summe liegt die Förderhöchstgrenze bei 70 Prozent, die förderfähigen Kosten belaufen sich auf maximal 30.000 €.

Die Höchstgrenze der Förderung liegt somit bei 21.000 €.

Grundsätzlich gilt die Förderung für alle klimafreundlichen Heizungen, die die 65 Prozent erneuerbare Energien Vorgabe erfüllen. Dazu zählen u.a.

  • elektrische Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Hybridheizungen
  • Heizungen auf Basis von Solarthermie
  • Biomasseheizungen, wie beispielsweise Pelletheizungen
  • Anschluss an ein Wärmenetz

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